L 11 KA 39/02•Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 39/02
Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 39/02
L 11 KA 39/02Sozialversicherungsgericht01.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 39/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-01
Aktenzeichen: L 11 KA 39/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1001.L11KA39.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) und 2) gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2002 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladenen zu 1) und 2) haben die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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