L 15 U 43/02•Landessozialgericht NRW, 2003-10-14, L 15 U 43/02
Landessozialgericht NRW, 2003-10-14, L 15 U 43/02
L 15 U 43/02Sozialversicherungsgericht14.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 43/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-14
Aktenzeichen: L 15 U 43/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1014.L15U43.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 7. September 2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. November 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juli 1998 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis zum 30. April 1995 Verletztenrente in Höhe von 20 v.H. der Vollrente zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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