Landessozialgericht NRW, 2003-10-15, L 8 RJ 38/00

L 8 RJ 38/00Sozialversicherungsgericht15.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 RJ 38/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-15

Aktenzeichen: L 8 RJ 38/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1015.L8RJ38.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2000 geändert und die Klage abgewiesen. Weiter wird die Klage gegen den Bescheid vom 15.07.2003 über die Ablehnung von Leistungen nach dem ZRBG abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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