Landessozialgericht NRW, 2003-10-22, L 12 AL 14/03

L 12 AL 14/03Sozialversicherungsgericht22.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 14/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-22

Aktenzeichen: L 12 AL 14/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1022.L12AL14.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 12.12.2002 wird zurückgewiesen, soweit sie über das heutige Anerkenntnis hinausgeht. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstaten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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