L 5 KR 175/02•Landessozialgericht NRW, 2003-10-23, L 5 KR 175/02
Landessozialgericht NRW, 2003-10-23, L 5 KR 175/02
L 5 KR 175/02Sozialversicherungsgericht23.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 175/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-23
Aktenzeichen: L 5 KR 175/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1023.L5KR175.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14.08.2002 geändert. Der Bescheid vom 13.12.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.02.2001 wird insoweit aufgehoben, als Umlagebeiträge zu den Ausgleichsverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz festgesetzt worden sind. Die Beklagte und die Beigeladene haben als Gesamtschuldner der Klägerin die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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