L 13 EG 17/01•Landessozialgericht NRW, 2003-10-24, L 13 EG 17/01
Landessozialgericht NRW, 2003-10-24, L 13 EG 17/01
L 13 EG 17/01Sozialversicherungsgericht24.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 EG 17/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-24
Aktenzeichen: L 13 EG 17/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1024.L13EG17.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18. Juli 2001 geändert. Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.09.1999 und des Widerspruchsbescheides vom 29.11.1999 verurteilt, der Klägerin für das erste Lebensjahr ihres am 00.00.1999 geborenen Sohnes D Erziehungsgeld zu gewähren. Das beklagte Land trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.