L 10 KA 76/02•Landessozialgericht NRW, 2003-11-12, L 10 KA 76/02
Landessozialgericht NRW, 2003-11-12, L 10 KA 76/02
L 10 KA 76/02Sozialversicherungsgericht12.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 76/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-12
Aktenzeichen: L 10 KA 76/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1112.L10KA76.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.10.2002 wird abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 07.10.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2000 verurteilt, den Kläger als Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in das Arztregister einzutragen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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