Landessozialgericht NRW, 2003-12-04, L 9 AL 191/01

L 9 AL 191/01Sozialversicherungsgericht04.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 191/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-04

Aktenzeichen: L 9 AL 191/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1204.L9AL191.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31. Mai 2001 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 69,02 Euro festgesetzt.

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