L 4 RA 57/02•Landessozialgericht NRW, 2004-01-09, L 4 RA 57/02
Landessozialgericht NRW, 2004-01-09, L 4 RA 57/02
L 4 RA 57/02Sozialversicherungsgericht09.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 RA 57/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-09
Aktenzeichen: L 4 RA 57/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0109.L4RA57.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.08.2002 wird geändert. Die Beklagte hat an die Klägerin für den Zeitraum vom 01.11.1998 bis zum 31.12.1999 einen Betrag von 15.508,30 Euro zu erstatten. Außergerichtliche Kosten sind im zweiten Rechtszug auch für die Beigeladene nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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