L 15 U 149/00•Landessozialgericht NRW, 2004-04-27, L 15 U 149/00
Landessozialgericht NRW, 2004-04-27, L 15 U 149/00
L 15 U 149/00Sozialversicherungsgericht27.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 149/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-27
Aktenzeichen: L 15 U 149/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0427.L15U149.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05. April 2000 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 15. Oktober 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. Februar 1999 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die am 26.06.1998 erlittenen Verletzungen des Klägers Folge eines Arbeitsunfalles sind. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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