L 2 B 19/03 KN•Landessozialgericht NRW, 2004-05-03, L 2 B 19/03 KN
Landessozialgericht NRW, 2004-05-03, L 2 B 19/03 KN
L 2 B 19/03 KNSozialversicherungsgericht03.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 B 19/03 KN — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-03
Aktenzeichen: L 2 B 19/03 KN
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0503.L2B19.03KN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 29.09.2003 geändert. Der Antragsgegnerin wird gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von 1.000 Euro aufgegeben, dem Antragsteller binnen 4 Wochen einen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit zu erteilen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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