L 3 B 3/04 RJ•Landessozialgericht NRW, 2004-05-11, L 3 B 3/04 RJ
Landessozialgericht NRW, 2004-05-11, L 3 B 3/04 RJ
L 3 B 3/04 RJSozialversicherungsgericht11.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 B 3/04 RJ — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-11
Aktenzeichen: L 3 B 3/04 RJ
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0511.L3B3.04RJ.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 06.01.2004 abgeändert. Dem Kläger wird hinsichtlich der Wahrung der Klagefrist für die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 19.02.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2003 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
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