L 2 B 12/03 KR•Landessozialgericht NRW, 2004-05-25, L 2 B 12/03 KR
Landessozialgericht NRW, 2004-05-25, L 2 B 12/03 KR
L 2 B 12/03 KRSozialversicherungsgericht25.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 B 12/03 KR — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-25
Aktenzeichen: L 2 B 12/03 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0525.L2B12.03KR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.2003 geändert. Der Streitwert wird auf 913,66 Euro festgesetzt. Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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