Landessozialgericht NRW, 2004-05-27, L 2 B 16/03 KR

L 2 B 16/03 KRSozialversicherungsgericht27.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 B 16/03 KR — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-27

Aktenzeichen: L 2 B 16/03 KR

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0527.L2B16.03KR.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.09.2003 geändert. Der Streitwert wird auf 48,30 Euro festgesetzt. Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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