L 1 B 38/03 AL•Landessozialgericht NRW, 2004-06-02, L 1 B 38/03 AL
Landessozialgericht NRW, 2004-06-02, L 1 B 38/03 AL
L 1 B 38/03 ALSozialversicherungsgericht02.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 38/03 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-02
Aktenzeichen: L 1 B 38/03 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0602.L1B38.03AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2003 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L U, X-str. 1, S beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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