Landessozialgericht NRW, 2004-06-14, L 3 P 35/03

L 3 P 35/03Sozialversicherungsgericht14.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 P 35/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-14

Aktenzeichen: L 3 P 35/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0614.L3P35.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 24.06.2003 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte zur Weiterzahlung von Leistungen entsprechend der Pflegestufe II an den Kläger über den 31.10.2000 hinaus verurteilt wird. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.