Landessozialgericht NRW, 2004-07-16, L 13 RA 61/03

L 13 RA 61/03Sozialversicherungsgericht16.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 RA 61/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-16

Aktenzeichen: L 13 RA 61/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0716.L13RA61.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21. August 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die der Klägerin im zweiten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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