L 16 KR 324/03•Landessozialgericht NRW, 2004-08-26, L 16 KR 324/03
Landessozialgericht NRW, 2004-08-26, L 16 KR 324/03
L 16 KR 324/03Sozialversicherungsgericht26.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 324/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-26
Aktenzeichen: L 16 KR 324/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0826.L16KR324.03.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25. September 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.
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