L 10 SB 82/03•Landessozialgericht NRW, 2004-09-08, L 10 SB 82/03
Landessozialgericht NRW, 2004-09-08, L 10 SB 82/03
L 10 SB 82/03Sozialversicherungsgericht08.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 82/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-08
Aktenzeichen: L 10 SB 82/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0908.L10SB82.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.06.2003 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 07.12.2000 und 28.11.2001 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30.11.2001 und 17.06.2003 verurteilt, bei dem Kläger ab April 2001 einen GdB von 90 festzustellen. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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