L 12 (1) AL 119/03•Landessozialgericht NRW, 2004-09-22, L 12 (1) AL 119/03
Landessozialgericht NRW, 2004-09-22, L 12 (1) AL 119/03
L 12 (1) AL 119/03Sozialversicherungsgericht22.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 (1) AL 119/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: L 12 (1) AL 119/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0922.L12.1AL119.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgericht Duisburg vom 09.10.2003 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 26.05.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2000 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 01.04.2000 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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