L 2 KR 13/04•Landessozialgericht NRW, 2004-09-23, L 2 KR 13/04
Landessozialgericht NRW, 2004-09-23, L 2 KR 13/04
L 2 KR 13/04Sozialversicherungsgericht23.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KR 13/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-23
Aktenzeichen: L 2 KR 13/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0923.L2KR13.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.12.2003 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 751,87 Euro zu zahlen. Die auf Gewährung von Prozesszinsen gerichtete Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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