L 1 B 36/04 AL•Landessozialgericht NRW, 2004-09-30, L 1 B 36/04 AL
Landessozialgericht NRW, 2004-09-30, L 1 B 36/04 AL
L 1 B 36/04 ALSozialversicherungsgericht30.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 36/04 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-30
Aktenzeichen: L 1 B 36/04 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0930.L1B36.04AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.07.2004 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D L, B-Ring 0, S beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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