L 9 AL 58/04•Landessozialgericht NRW, 2004-10-07, L 9 AL 58/04
Landessozialgericht NRW, 2004-10-07, L 9 AL 58/04
L 9 AL 58/04Sozialversicherungsgericht07.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 58/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: L 9 AL 58/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1007.L9AL58.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27. Februar 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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