L 2 KN 54/02 KR•Landessozialgericht NRW, 2004-11-04, L 2 KN 54/02 KR
Landessozialgericht NRW, 2004-11-04, L 2 KN 54/02 KR
L 2 KN 54/02 KRSozialversicherungsgericht04.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 54/02 KR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-04
Aktenzeichen: L 2 KN 54/02 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1104.L2KN54.02KR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.01.2002 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548,62 Euro nebst 2% Zinsen hierauf über dem maßgeblichen Basiszinssatz ab 24.07.2000 zu zahlen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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