L 14 RJ 184/03•Landessozialgericht NRW, 2004-11-17, L 14 RJ 184/03
Landessozialgericht NRW, 2004-11-17, L 14 RJ 184/03
L 14 RJ 184/03Sozialversicherungsgericht17.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 RJ 184/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: L 14 RJ 184/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1117.L14RJ184.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.11.2003 aufgehoben. Die nur noch gegen die Beigeladene zu 2) gerichtete Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt ein Viertel der dem Kläger in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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