Landessozialgericht NRW, 2005-01-19, L 11 KA 103/03

L 11 KA 103/03Sozialversicherungsgericht19.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 103/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-19

Aktenzeichen: L 11 KA 103/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0119.L11KA103.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Beschluss des Beklagten vom 15.06.2004 - Therapiehinweis zu Clopidogrel in der Anlage 4 nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, diese Aufhebung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 16.02.2000 - Therapiehinweis zu Clopidogrel in der Anlage 4 nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien - rechtswidrig war. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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