L 11 KA 103/03•Landessozialgericht NRW, 2005-01-19, L 11 KA 103/03
Landessozialgericht NRW, 2005-01-19, L 11 KA 103/03
L 11 KA 103/03Sozialversicherungsgericht19.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 103/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-19
Aktenzeichen: L 11 KA 103/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0119.L11KA103.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Beschluss des Beklagten vom 15.06.2004 - Therapiehinweis zu Clopidogrel in der Anlage 4 nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, diese Aufhebung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 16.02.2000 - Therapiehinweis zu Clopidogrel in der Anlage 4 nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien - rechtswidrig war. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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