L 13 RA 52/04•Landessozialgericht NRW, 2005-01-21, L 13 RA 52/04
Landessozialgericht NRW, 2005-01-21, L 13 RA 52/04
L 13 RA 52/04Sozialversicherungsgericht21.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 RA 52/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-21
Aktenzeichen: L 13 RA 52/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0121.L13RA52.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 1. September 2004 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Oktober 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. Dezember 2003 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu einem Viertel. Die Revision wird nicht zugelassen.
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