Landessozialgericht NRW, 2005-01-21, L 13 RA 52/04

L 13 RA 52/04Sozialversicherungsgericht21.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 RA 52/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-21

Aktenzeichen: L 13 RA 52/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0121.L13RA52.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 1. September 2004 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Oktober 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. Dezember 2003 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu einem Viertel. Die Revision wird nicht zugelassen.

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