L 12 AL 133/04•Landessozialgericht NRW, 2005-01-26, L 12 AL 133/04
Landessozialgericht NRW, 2005-01-26, L 12 AL 133/04
L 12 AL 133/04Sozialversicherungsgericht26.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 133/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-26
Aktenzeichen: L 12 AL 133/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0126.L12AL133.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.04.2004 geändert. Der Bescheid vom 11.10.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.01.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld für die Zeit vom 01.10.2002 bis 04.12.2002 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 05.12.2002 bis 15.03.2003 Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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