L 16 KR 161/04•Landessozialgericht NRW, 2005-02-10, L 16 KR 161/04
Landessozialgericht NRW, 2005-02-10, L 16 KR 161/04
L 16 KR 161/04Sozialversicherungsgericht10.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 161/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: L 16 KR 161/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0210.L16KR161.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2004 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 19.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.04.2002 verurteilt, der Klägerin 1.107,83 Euro (eintausendeinhundertsieben 83/100) Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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