Landessozialgericht NRW, 2005-02-10, L 16 KR 161/04

L 16 KR 161/04Sozialversicherungsgericht10.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 161/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: L 16 KR 161/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0210.L16KR161.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2004 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 19.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.04.2002 verurteilt, der Klägerin 1.107,83 Euro (eintausendeinhundertsieben 83/100) Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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