Landessozialgericht NRW, 2005-03-01, L 1 AL 100/03

L 1 AL 100/03Sozialversicherungsgericht01.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 100/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-01

Aktenzeichen: L 1 AL 100/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0301.L1AL100.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.04.2000 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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