Landessozialgericht NRW, 2005-03-10, L 1 B 46/04 AL ER

L 1 B 46/04 AL ERSozialversicherungsgericht10.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 46/04 AL ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-10

Aktenzeichen: L 1 B 46/04 AL ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0310.L1B46.04AL.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.09.2004 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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