Landessozialgericht NRW, 2005-04-27, L 11 (16) KR 181/02

L 11 (16) KR 181/02Sozialversicherungsgericht27.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 (16) KR 181/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-27

Aktenzeichen: L 11 (16) KR 181/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0427.L11.16KR181.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 10.07.2002 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 20.07.2000 und 10.10.2000 verurteilt, die Klägerin von Ansprüchen der B-Versicherung in Höhe von 47.799,35 EUR wegen häuslicher Krankenpflege während der Berufsausbildung freizustellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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