Landessozialgericht NRW, 2005-05-04, L 9 B 4/05 AS ER

L 9 B 4/05 AS ERSozialversicherungsgericht04.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 4/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-04

Aktenzeichen: L 9 B 4/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0504.L9B4.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

  1. Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23. Februar 2005 hinsichtlich des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 2) Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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