Landessozialgericht NRW, 2005-05-25, L 9 B 18/05 AS ER

L 9 B 18/05 AS ERSozialversicherungsgericht25.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 18/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-25

Aktenzeichen: L 9 B 18/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0525.L9B18.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den einstweiligen Rechtsschutz ablehnenden Beschluss vom 12. April 2005 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss vom 12. April 2005 betreffend die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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