L 1 B 2/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2005-06-14, L 1 B 2/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2005-06-14, L 1 B 2/05 AS ER
L 1 B 2/05 AS ERSozialversicherungsgericht14.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 2/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: L 1 B 2/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0614.L1B2.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.01.2005 in der Fassung vom 17.02.2005 wird auf die Beschwerde der Antragsgegnerin geändert und wie folgt gefasst: Der Antrag des Antragstellers vom 10.01.2005 auf einstweiligen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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