L 1 B 48/04 AL•Landessozialgericht NRW, 2005-06-28, L 1 B 48/04 AL
Landessozialgericht NRW, 2005-06-28, L 1 B 48/04 AL
L 1 B 48/04 ALSozialversicherungsgericht28.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 48/04 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: L 1 B 48/04 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0628.L1B48.04AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.11.2004 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N I, M-str. 00, H beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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