L 11 (16) KR 175/03•Landessozialgericht NRW, 2005-07-06, L 11 (16) KR 175/03
Landessozialgericht NRW, 2005-07-06, L 11 (16) KR 175/03
L 11 (16) KR 175/03Sozialversicherungsgericht06.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (16) KR 175/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: L 11 (16) KR 175/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0706.L11.16KR175.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.06.2003 abgeändert. Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 30.08.2001 wird aufgehoben. Der Widerspruch des Beigeladenen zu 1) gegen den Bescheid der Beklagten vom 29.05.2001 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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