Landessozialgericht NRW, 2005-07-18, L 6 (3) B 4/04 P

L 6 (3) B 4/04 PSozialversicherungsgericht18.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 (3) B 4/04 P — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-18

Aktenzeichen: L 6 (3) B 4/04 P

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0718.L6.3B4.04P.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 01.03.2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.992,01 Euro festgesetzt. Die weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht wird zugelassen.

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