Landessozialgericht NRW, 2005-07-21, L 9 B 31/05 AS ER

L 9 B 31/05 AS ERSozialversicherungsgericht21.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 31/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-21

Aktenzeichen: L 9 B 31/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0721.L9B31.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

  1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30. Mai 2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

  2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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