Landessozialgericht NRW, 2005-08-05, L 19 B 26/05 AS ER

L 19 B 26/05 AS ERSozialversicherungsgericht05.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 26/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-05

Aktenzeichen: L 19 B 26/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0805.L19B26.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.05.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragstellern zu 1), 3) und 4) Leistungen nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch über den 28.02.2005 hinaus bis einschließlich August 2005 zu erbringen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen.

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