Landessozialgericht NRW, 2005-08-05, L 20 B 11/05 SO ER

L 20 B 11/05 SO ERSozialversicherungsgericht05.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 11/05 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-05

Aktenzeichen: L 20 B 11/05 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0805.L20B11.05SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 25.07.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung der Antragsteller im St. K-Haus, B-feld 00, X vorläufig, längstens jedoch für ein halbes Jahr, zu übernehmen. Kosten der Antragsteller sind von der Antragsgegnerin in beiden Rechtszügen zu übernehmen.
  2. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus B bewilligt.

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