Landessozialgericht NRW, 2005-08-22, L 1 B 3/05 AL ER

L 1 B 3/05 AL ERSozialversicherungsgericht22.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 3/05 AL ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: L 1 B 3/05 AL ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0822.L1B3.05AL.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.01.2005 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Gerichtskosten erster Instanz.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

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