Landessozialgericht NRW, 2005-08-22, L 3 R 98/05

L 3 R 98/05Sozialversicherungsgericht22.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 98/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: L 3 R 98/05

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0822.L3R98.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 758,75 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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