Landessozialgericht NRW, 2005-09-16, L 14 RJ 89/03

L 14 RJ 89/03Sozialversicherungsgericht16.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 RJ 89/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-16

Aktenzeichen: L 14 RJ 89/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0916.L14RJ89.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.03.2003 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.068,50 Euro zu zahlen. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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