Landessozialgericht NRW, 2005-09-20, L 5 KR 144/03

L 5 KR 144/03Sozialversicherungsgericht20.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 144/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-20

Aktenzeichen: L 5 KR 144/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0920.L5KR144.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.07.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte den Kläger künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Medikament Cabaseril zu versorgen hat. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.

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