L 5 KR 35/02•Landessozialgericht NRW, 2005-09-20, L 5 KR 35/02
Landessozialgericht NRW, 2005-09-20, L 5 KR 35/02
L 5 KR 35/02Sozialversicherungsgericht20.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 35/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-20
Aktenzeichen: L 5 KR 35/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0920.L5KR35.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.09.2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Die Beklagten werden unter Aufhebung des Bescheides vom 30.06.1997 verurteilt, VACOPED für die Indikationen "schwere Bandverletzungen im Bereich des oberen Sprunggelenks" und "Frakturen am Fuß und Sprunggelenk (außer Zehenfraktur)" sowie VACOachill für die Indikation "Achillessehnenruptur" in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Die Beklagten haben der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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