Landessozialgericht NRW, 2005-09-20, L 5 KR 35/02

L 5 KR 35/02Sozialversicherungsgericht20.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 35/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-20

Aktenzeichen: L 5 KR 35/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0920.L5KR35.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.09.2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Die Beklagten werden unter Aufhebung des Bescheides vom 30.06.1997 verurteilt, VACOPED für die Indikationen "schwere Bandverletzungen im Bereich des oberen Sprunggelenks" und "Frakturen am Fuß und Sprunggelenk (außer Zehenfraktur)" sowie VACOachill für die Indikation "Achillessehnenruptur" in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Die Beklagten haben der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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