L 19 B 39/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2005-10-07, L 19 B 39/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2005-10-07, L 19 B 39/05 AS ER
L 19 B 39/05 AS ERSozialversicherungsgericht07.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 39/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-07
Aktenzeichen: L 19 B 39/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1007.L19B39.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
- Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.06.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 2) Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin G aus C Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
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