L 3 R 131/05•Landessozialgericht NRW, 2005-10-17, L 3 R 131/05
Landessozialgericht NRW, 2005-10-17, L 3 R 131/05
L 3 R 131/05Sozialversicherungsgericht17.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 131/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-17
Aktenzeichen: L 3 R 131/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1017.L3R131.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.05.2005 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 23.11.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2002 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.12.1999 bis zum 31.12.2000 Rente wegen Berufsunfähigkeit in voller Höhe zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu vier Fünftel. Die Revision wird nicht zugelassen.
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