L 20 B 26/05 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2005-11-14, L 20 B 26/05 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2005-11-14, L 20 B 26/05 SO ER
L 20 B 26/05 SO ERSozialversicherungsgericht14.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 26/05 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: L 20 B 26/05 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1114.L20B26.05SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf den Antrag der Antragsgegnerin wird die Vollstreckung des Beschlusses des Sozialgerichts Köln vom 28.09.2005 insofern ausgesetzt, als die Antragsgegnerin für die Zeit vom 15.08.2005 bis 15.09.2005 und für die Zeit nach dem Ende des Monats der gerichtlichen Entscheidung verpflichtet wird, vorläufig Leistungen der Grundsicherung im Alter nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) SGB XII vorläufig zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag auf Aussetzung abgelehnt.
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