L 15 U 81/02•Landessozialgericht NRW, 2005-11-22, L 15 U 81/02
Landessozialgericht NRW, 2005-11-22, L 15 U 81/02
L 15 U 81/02Sozialversicherungsgericht22.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 81/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-22
Aktenzeichen: L 15 U 81/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1122.L15U81.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und des Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21. Februar 2002 geändert. Es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) ab 01.01.2005 der zuständige Träger der Unfallversicherung für die Klägerin ist. Die Beigeladene zu 2) hat der Klägerin die Hälfte der außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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